Pflegerische Leistungen in Kooperation mit „WPZ gGmbH“
Nicht wenige Menschen mit psychischen Erkrankungen, die noch eigenständig leben und ambulant durch die Lebensbrücke e.V. betreut werden, benötigen zusätzlich pflegerische, behandlungspflegerische oder hauswirtschaftliche Hilfestellungen.
Für den Klienten ist es von erheblicher Bedeutung, dass beide Leistungsarten in enger Abstimmung erbracht werden. Auch wenn an der Leistungserbringung 2 Akteure mit ihren speziellen professionellen Fähigkeiten beteiligt sind, soll der Klient dies als „Hilfeleistung aus einer Hand“ erleben.
Niederschwellige individuelle Betreuumgs- und Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI im hauswirtschaftlichen Bereich und als Gruppenangebot bietet die Lebensbrücke e.V. direkt an
Für alle anderen pflegerischen Leistungen haben wir mit der WPZ gGmbH eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die im Wesentlichen diese enge Vernetzung bezüglich der abgestimmten Hilfeplanung und Leistungserbringung für den einzelnen Klienten sowie die Absicht von WPZ, sich durch Fortbildung etc. auf psychiatrische Klienten zu spezialisieren, beinhaltet.
Folgende Leistungskomponenten wären möglich:
- Grund- und Behandlungspflege
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Hauswirtschaft
- Pflegeberatung
- Tagespflege
- sonstige Zusatz- und Serviceleistungen
Die Leistungsvermittlung und Abstimmung mit WPZ (unter Beachtung des Anbieterwahlrechtes) erfolgt im Auftrag durch die den Klienten bereits vertrauten Mitarbeiter unserer Ambulanten Dienste.
Sie klären gemeinsam mit WPZ, welche Leistungen möglich sind und welche Kosten durch Kranken- oder Pflegekasse übernommen werden können.
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen gern!