Integrierte Versorgung

Die Integrierte psychiatrische Versorgung bietet psychisch erkrankten Menschen die Möglichkeit, statt der klassischen ambulanten nervenärztlichen Regelversorgung nunmehr Hilfe und Betreuung in Behandlungsnetzwerken zu erhalten.

Rechtsgrundlage ist der § 140 SGB V. Die Besonderheit der Leistungen der Integrierten Psychiatrischen Versorgung besteht im Zusammenwirken mehrerer Akteure, die mit dem psychisch kranken Menschen zu tun haben, zum Zwecke der ambulanten Behandlung und Begleitung zur Vermeidung von Klinikaufenthalten und zur Stabilisierung.