Geschützter Wohnbereich

Der Geschützte Wohnbereich ist eine Einrichtung innerhalb des Wohnparks "Dr. Norbert Fröhlich" und eine stationäre Heimeinrichtung der Eingliederungshilfe nach §§ 90 ff.SGB IX, in welche auch Personen mit vormundschaftlicher Einweisung nach § 1906 BGB (Abwendung einer Selbstgefährdung) aufgenommen werden können.

Die Praxis der letzten Jahre hat gezeigt, dass für einen kleinen Personenkreis mit selbstgefährdendem Verhalten die Notwendigkeit besteht, eine geschlossene Wohnform mit einem abgestuften System freiheitsbegrenzender Maßnahmen als zeitlich befristete Unterbringungsform zu schaffen. Bisher mussten psychisch kranke Menschen mit solch schwerwiegenden Beeinträchtigungen in geschlossenen Einrichtungen außerhalb Thüringens untergebracht werden.